FAQ Kosten & Finanzierung

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A.i.P. - Reutlingen - FAQ Kosten & Finanzierung

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FAQ Kosten & Finanzierung

Was übernimmt die Pflegekasse?

Das hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto mehr zahlt die Pflegekasse.

Hier ein Überblick:

  • Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag 131 € monatlich
  • Pflegegrad 2: Pflegegeld 360 € oder Pflegesachleistung bis 806 € monatlich
  • Pflegegrad 3: Pflegegeld 584 € oder Pflegesachleistung bis 1.424 € monatlich
  • Pflegegrad 4: Pflegegeld 765 € oder Pflegesachleistung bis 1.775 € monatlich
  • Pflegegrad 5: Pflegegeld 946 € oder Pflegesachleistung bis 2.199 € monatlich

 

Dazu kommen noch Verhinderungspflege (bis 1.774 € pro Jahr), Kurzzeitpflege (bis 1.774 € pro Jahr) und der Entlastungsbetrag (131 € monatlich ab Pflegegrad 1).

Klingt kompliziert? Ist es am Anfang auch. Aber wir rechnen das für Sie durch und zeigen Ihnen, was konkret auf Sie zukommt. Im Erstgespräch. Kostenlos.

  • Nein. Wir rechnen direkt mit der Pflege- und Krankenkasse ab. Sie bekommen am Monatsende eine transparente Abrechnung – und zahlen nur, was die Kasse nicht übernommen hat.
  • Kein Papierkram, keine Vorkasse, kein Ärger mit Anträgen. Das übernehmen wir für Sie.
  • Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss von 131 €, den jeder mit Pflegegrad 1 bis 5 bekommt. Er ist gedacht für Betreuungs- und Entlastungsleistungen – zum Beispiel für:
    • Begleitung im Alltag (Spaziergang, Arztbesuch, Einkaufen)
    • Haushaltshilfe
    • Betreuungsgruppen
    • Stundenweise Entlastung für pflegende Angehörige
  • Wichtig: Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern muss von einem zugelassenen Pflegedienst – wie uns – abgerechnet werden. Und: Was Sie in einem Monat nicht nutzen, können Sie ansammeln. So kommen schnell 1.500 € im Jahr zusammen.
  • Wir helfen Ihnen, diesen Betrag sinnvoll zu nutzen – damit er nicht verfällt.
  • Ja, das geht sogar sehr gut! Und es lohnt sich.
    Beide Leistungen ergänzen sich und können teilweise sogar miteinander verrechnet werden. Das nennt sich Gesamtbudget – bis zu 3.539 € pro Jahr.
  • Verhinderungspflege nutzen Sie, wenn Sie als pflegender Angehöriger mal Urlaub machen, krank werden oder einfach eine Pause brauchen. Dann springen wir für bis zu 6 Wochen pro Jahr ein.
  • Kurzzeitpflege ist für Übergangszeiten gedacht – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn noch nicht klar ist, wie es weitergeht.
  • Und jetzt kommt’s: Verhinderungspflege können Sie auch stundenweise nutzen – für einen Nachmittag, einen Tag, eine Woche. Sie müssen nicht gleich 6 Wochen am Stück buchen.
    Wir erklären Ihnen im Gespräch, wie Sie beides optimal nutzen – ganz ohne Juristendeutsch.
  • Ja! Für medizinische Behandlungspflege brauchen Sie keinen Pflegegrad – nur eine ärztliche Verordnung.
  • Was ist Behandlungspflege?
    • Medikamente geben
    • Verbände wechseln
    • Spritzen setzen (z.B. Insulin)
    • Kompressionsstrümpfe anziehen
    • Wundversorgung
    • Blutdruck messen und dokumentieren
  • Die Krankenkasse übernimmt diese Leistungen komplett – egal ob Sie Pflegegrad 1, 5 oder gar keinen haben.
  • So geht’s: Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus (ähnlich wie ein Rezept), wir reichen sie bei der Krankenkasse ein, und mit der Genehmigung kann es losgehen.
  • Ja, wenn Sie die Pflege nicht selbst bezahlen können und auch die Pflegekasse nicht alles übernimmt.
  • Das Sozialamt springt ein, wenn:
    • Ihr Einkommen zu niedrig ist
    • Ihr Vermögen aufgebraucht ist
    • Angehörige nicht unterhaltspflichtig oder nicht leistungsfähig sind
  • Wichtig zu wissen:
    • Das Sozialamt zahlt nur das Notwendige – nicht unbedingt Wunschleistungen.
    • Es wird geprüft, ob Kinder oder Ehepartner unterhaltspflichtig sind.
    • Leistungen müssen beantragt werden – wir helfen Ihnen dabei.
    • Viele scheuen sich davor, zum Sozialamt zu gehen. Aber: Es ist Ihr gutes Recht, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Niemand muss auf Pflege verzichten, nur weil das Geld knapp ist.
  • Wir beraten Sie ehrlich und helfen Ihnen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Ganz einfach: digital, direkt, transparent.
So läuft es ab:

    1. Wir erbringen die Leistung – Pflege, Betreuung, was immer vereinbart ist.
    2. Wir dokumentieren alles – digital und lückenlos. Jede Leistung wird erfasst.
    3. Sie unterschreiben am Monatsende den Leistungsnachweis als Bestätigung, dass Sie die Leistungen erhalten haben
    4. Krankenkasse
      • 4a. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab – Sie müssen nichts einreichen, nichts beantragen. Wir machen das.
      • 4b. Die Kasse überweist an uns – in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen.
    • 5. Pflegekasse
    • 5a. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab – Sie müssen nichts einreichen, nichts beantragen. Wir machen das
    • 5b. Sie bekommen eine Abrechnung von uns mit Ihrem Eigenanteil – übersichtlich, verständlich. Darauf steht, was die Kasse gezahlt und was Sie noch zahlen. – fair, transparent, ohne Überraschungen.
    • 6. Privatleistungen: . Sie bekommen eine Abrechnung von uns – fair, transparent, ohne Überraschungen.
  • Zur Entlastung der Umwelt
    • unterschreiben Sie bitte die Leistungsnachweise gerne digital. So wie Sie es z.B. vom Paketdienst gewohnt sind.
    • Auch die Rechnungen erhalten sie standardmäßig per Mail.
  • Kein Papierkram für Sie. Kein Stress mit Anträgen und verlegten Papieren. Kein Warten auf Erstattung.
  • Und wenn die Kasse mal nicht zahlt? Dann klären wir das. Oft liegt es nur an Formalitäten – fehlende Unterschrift, falsche Angaben, veraltete Daten. Wir kennen uns aus und lösen das für Sie.

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