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Zum 1. Januar 2027 sind weitreichende Änderungen bei der Finanzierung häuslicher Pflege- und Betreuungsleistungen geplant. A.i.P. beteiligt sich mit konkreten Vorschlägen an der politischen Diskussion. Unser wichtigstes Anliegen: Pflegebedürftige Menschen müssen auch künftig gut, persönlich und zuverlässig versorgt werden können.
Seit April 1997 versorgen wir bei A.i.P. pflegebedürftige Menschen in der Region Reutlingen und Tübingen. Dabei erleben wir täglich, wie wichtig eine gut abgestimmte Versorgung ist. Wer auf Unterstützung angewiesen ist, benötigt nicht einfach einzelne abrechenbare Leistungen. Er benötigt Menschen, die seine persönliche Situation kennen, seine Bedürfnisse verstehen und die notwendige Hilfe zuverlässig organisieren. Unser Grundsatz lautet deshalb:
An diesem Maßstab sollte sich aus unserer Sicht auch die geplante Pflegereform orientieren.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den bisherigen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro bei den Pflegegraden 2 bis 5 durch ein neues Sozialraumbudget von grundsätzlich bis zu 175 Euro zu ersetzen.
Künftig sollen insbesondere landesrechtlich anerkannte Unterstützungsangebote aus diesem Budget finanziert werden.
Bereits zugelassene ambulante Pflegedienste sollen nach dem Entwurf jedoch grundsätzlich von einer zusätzlichen entsprechenden Anerkennung ausgeschlossen werden. Damit könnten sie bestimmte Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen nicht mehr über das neue Sozialraumbudget abrechnen.
Diese Leistungen dürfen sie weiterhin anbieten. Allerdings könnte sich für Pflegebedürftige deren Finanzierung verändern.
Gerade wenn das ambulante Sachleistungsbudget bereits für die laufende Pflege benötigt wird, könnte ein zusätzlicher anerkannter Anbieter erforderlich werden, um das Sozialraumbudget nutzen zu können.
Ein neues Budget bedeutet nicht automatisch, dass zusätzliche Mitarbeitende oder freie Betreuungskapazitäten zur Verfügung stehen. Deshalb halten wir es für wichtig, rechtzeitig zu klären, ob die bisherige häusliche Unterstützung ab Januar tatsächlich in ausreichendem Umfang fortgeführt werden kann.
Ebenso wichtig ist die Versorgungsqualität. Eigenständige Haushalts- und Betreuungsdienste leisten wertvolle Arbeit. Bei Menschen mit komplexem Pflegebedarf kann es aber besonders sinnvoll sein, Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung innerhalb einer vertrauten Versorgungsbeziehung aufeinander abzustimmen. Unterschiedliche qualitätsgesicherte Versorgungsformen sollten deshalb möglich bleiben.
Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, die Pflegeversicherung langfristig finanzierbar zu halten.
Dabei sollten nicht allein die unmittelbaren Leistungsausgaben betrachtet werden. Werden bisher aufeinander abgestimmte Leistungen auf mehrere Anbieter verteilt, können zusätzliche Kosten für Organisation, Verwaltung, Koordination, Dokumentation und Prüfung entstehen.
Eine wirtschaftliche Pflegeversicherung muss deshalb die Qualität und die tatsächlichen Gesamtkosten der Versorgung berücksichtigen.
Wir haben unsere fachpolitische Stellungnahme mit gesetzlichen Formulierungsanregungen an Verantwortliche in der Bundes- und Landespolitik übermittelt. Unser Vorschlag sieht vor, bereits zugelassenen ambulanten Pflegediensten eine zusätzliche landesrechtliche Anerkennung geeigneter Unterstützungsangebote zu ermöglichen, sofern sie sämtliche dafür geltenden Qualitätsanforderungen erfüllen. Damit könnten bestehende Versorgungskapazitäten weiter genutzt und Pflegebedürftigen unterschiedliche, auf ihren Bedarf abgestimmte Angebote eröffnet werden. Zugleich halten wir verlässliche Übergangsregelungen für wichtig, falls zum Jahresbeginn regional noch nicht genügend geeignete Versorgungskapazitäten verfügbar sein sollten.
Die gesetzlichen Regelungen für 2027 befinden sich noch im Verfahren. Deshalb können sich Einzelheiten bis zur endgültigen Verabschiedung ändern.
Für uns steht weiterhin der Mensch im Mittelpunkt – mit seinen Bedürfnissen, seiner Würde und dem Wunsch, möglichst selbstbestimmt im vertrauten Zuhause zu leben.
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